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Rahmenbedingungen
Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, so dass die Honorare grundsätzlich selbst zu tragen sind. Bei privaten Krankenversicherungen oder entsprechenden Zusatzversicherungen kann unter Umständen eine teilweise Erstattung möglich sein. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, sollte vorab mit der jeweiligen Versicherung geklärt werden. Die Honorare orientieren sich an Dauer und Umfang der Sitzungen. Zeitlicher Rahmen und Frequenz der Gespräche werden individuell festgelegt.